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Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Eine Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
Eine Abmeldung ist persönlich bzw. schriftlich oder im elektronischen Verfahren möglich. Die erhobenen Daten sind in beiden Fällen identisch.
Gewerbeordnung (GewO)
Die Gewerbeabmeldung kann wie folgt vorgenommen werden
- online durch Nutzung des An- und Abmeldeservice im Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder mit dem dort bereitgestellten Online-Formular
- persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises
- schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeabmeldeformulars. Das Formular zusammen mit einer Ausweiskopie können Sie postalisch an die Stadt Rahden, Bürgerservice, 32369 Rahden oder per E-Mail senden.
Drei Werktage
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Ordnung und Soziales
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
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- Telefon:
05771 73-0 - Fax:
05771 73-60
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05771 73-24
- E-Mail:
- n.winkelhake@rahden.de