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Anmeldung eines großen Hundes

Beschreibung

Zuständige Behörden für das Landeshundegesetz sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Für das Halten von gefährlichen Hunden gemäß § 3 und von Hunden bestimmter Rassen gemäß § 10 sowie deren Kreuzungen ist eine Erlaubnis der Ordnungsämter erforderlich.

Die Haltung eines großen Hundes gemäß § 11 (Gewicht mindestens 20kg oder Widerristhöhe von mindestens 40cm)  müssen Sie beim Ordnungsamt anzeigen. Um diese Hunde halten zu dürfen, benötigten Sie die erforderliche Sachkunde. Der Nachweis ist durch einen Sachkundetest zu erbringen.

Des Weiteren sind Sie als Halter*in eines großen Hundes verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen und ihn durch einen Mikrochip kennzeichnen zu lassen.

Informationen zum Landeshundegesetz finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)

  • Anmeldevordruck "20/40-Hunde"
  • Nachweis Mikrochipnummer
  • Sachkundenachweis
  • Nachweis Hundehaftpflichtversicherung

Die Gebühr pro Hund beläuft sich auf 25,00 €.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen