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Abmeldung Wohnsitz

Beschreibung

Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Bei

  • Wegzug ins Ausland oder 
  • Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung)

ist eine Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

§§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
  • bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland

Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

  • Vollmacht
  • unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Auslandsabmeldungen können generell auch per Post erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet. Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben sein.

Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche zuvor erfolgen. 

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung vorgenommen werden. 

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen