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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 1 AsylbLG erhalten Leistungen nach dem AsylbLG (unter anderem) Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und die
- einen Asylantrag gestellt haben und daher eine Aufenthaltsgestattung besitzen;
- ein Asylgesuch geäußert haben und daher einen Ankunftsnachweis (BüMA) besitzen; der Anspruch besteht auch, wenn dieser noch nicht ausgestellt worden ist;
- eine Duldung besitzen; auch eine sog. "Grenzübertrittsbescheinigung" oder andere garnicht im Gesetz vorgesehende Papiere gelten rechtlich als Duldung;
- vollziehbar ausreisepflichtig sind, ohne im Besitz einer Duldung zu sein; dies sind z. B. "illegalisierte" Menschen, die ohne Wissen der Ausländerbehörde in Deutschland leben;
- eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 AufenthG besitzen, wenn diese "wegen des Krieges im Heimatland" erteilt worden ist; hierzu gehören z. B. syrische Familienangehörige, die im Rahmen eines Landesaufnahmeprogramms nach Deutschland gekommen sind;
- eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG besitzen; dies ist eine maximal sechsmonatige vorübergehende Aufenthaltserlaubnis;
- eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG besitzen, wenn der Zeitpunkt der erstmaligen Duldung ("Aussetzung der Abschiebung") noch keine 18 Monate zurückliegt; wenn dieser Zeitpunkt schon mehr als 18 Monate zurückliegt, besteht Anspruch auf die regulären Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII.
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 - 9.00 Uhr (freie Sprechzeit) sowie nach Terminvereinbarung.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Ordnung und Soziales
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
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- Telefon:
05771 73-0 - Fax:
05771 73-60
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Birgit Schüttenberg
SGB XII (Buchstaben A - M) Asylleistungen (Buchstaben A - L)- Telefon:
- 05771 73-20
- E-Mail:
- b.schuettenberg@rahden.de
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Frau Anne Benker
SGB XII (Buchstaben N - Sch) Asylleistungen (Buchstaben M - Sch)- Telefon:
- 05771 73-14
- E-Mail:
- a.benker@rahden.de
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Frau Anette Ledig
SGB XII (Buchstaben Sd - Z) Asylleistungen (Buchstaben Sd - Z)- Telefon:
- 05771 73-49
- E-Mail:
- a.ledig@rahden.de