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Schwerbehindertenausweise
Beschreibung
Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke feststellen lassen, sofern Sie im Kreis Minden-Lübbecke wohnen.
Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke sowie bei den Städten und Gemeinden. Beim Ausfüllen wird Ihnen hier gerne geholfen.
Unter www.elsa.nrw.de können Sie den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis auch online stellen.
Besitzen Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis, können Sie diesen frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängern lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX)
Anträge auf Anerkennung oder Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie im Bürgerservice der Stadt Rahden sowie im Bürgerservice des Kreises Minden-Lübbecke oder hier zum Download.
Sie haben alternativ die Möglichkeit, den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis online bei der Bezirksregierung Münster über das ELSA-Portal zu stellen.
Verlängerung
Der Verlängerungsantrag kann frühstens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer im Bürgerservice der Stadt Rahden gestellt werden.
Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
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- Telefon:
05771 73-220 - Fax:
05771 73-60 - E-Mail:
buergerservice@rahden.de
- Telefon:
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