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Bauleitplanung
Beschreibung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Diese werden in einem formellen Bauleitplanverfahren aufgestellt, welches im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist.
Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundszüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind die Städte und Gemeinden zuständig.
Laufende Bauleitplanverfahren können auf der Homepage der Stadt Rahden eingesehen werden.
Rechtsverbindliche Bauleitpläne finden Sie im Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Bauen und Wohnen
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
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- Telefon:
05771 73-0 - Fax:
05771 73-62
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05771 73-41
- E-Mail:
- k.klampermeier@rahden.de
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- Telefon:
- 05771 73-64
- E-Mail:
- c.kunter@rahden.de