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Baulasten (Eintragung und Auskünfte)
Beschreibung
Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.
Durch die Eintragung von Baulasten können durch den Grundstückseigentümer Verpflichtungen übernommen werden, um die Bebaubarkeit eines Grundstücks zu ermöglichen. Beispiele für eingetragene Baulasten sind:
- Sicherung eines nicht ausreichenden Grenzabstands zum Nachbargrundstück
- Nachweis von PKW-Stellflächen auf fremden Grundstücken für das Baugrundstück
- Erschließung eines Grundstücks, das nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche (Straße, Zufahrt) grenzt
- Ermöglichung einer Überbauung der Nachbargrenze
Häufig findet auch parallel zu der Baulasteintragung eine privatrechtliche Absicherung statt.
Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich durch eine schriftliche Erklärung zur Übernahme einer Baulast. Die Erklärung wird durch die Baugenehmigungsbehörde vorbereitet und ist dort oder vor einem Notar zu unterzeichnen. Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis, nicht jedoch in das Grundbuch eingetragen.
Wichtig zu wissen ist, dass Baulasten auch nach einem Eigentümerwechsel des Grundstücks bestehen bleiben. Vor einem beabsichtigten Grundstücks- oder Immobilienerwerb kann es somit wichtig sein zu wissen, ob durch die Eintragung von Baulasten Belastungen existieren, die den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie beeinflussen.
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Zuständige Einrichtungen
- Bau- und Planungsamt des Kreises Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-25500 - E-Mail:
bauamt@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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