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Friedhofswesen
Beschreibung
Stadt Rahden unterhält 5 kommunale Friedhöfe. In Pr. Ströhen besteht außerdem ein Friedhof in der Trägerschaft der Kirchengemeinde Pr. Ströhen. Die kommunalen Friedhöfe befinde sich in Rahden, Varl, Sielhorst, Wehe und Tonnenheide.
Die städtische Friedhofsverwaltung ist zuständig für:
- die Entgegennahme der Beisetzungsanmeldung einschließlich der Auswahl des Termines, der Art und der Lage des Grabes,
- die Benutzung der Friedhofskapelle,
- Fragen der Gräbergestaltung und -pflege,
- die Erteilung der Erlaubnis für das Errichten von Einfassung/Grabstein,
- die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten,
- die Entgegennahme des Antrages für die (falls gewünscht, auch vorzeitige) Einebnung eines Grabes,
- die Aufrechterhaltung der Friedhofsordnung,
- die Führung von Gräberkarteien und -karten,
- Auskünfte und Festsetzung von Friedhofsgebühren,
- Änderung oder Übertragung des Nutzungsrechtes an Gräbern und Grabstätten
Bei eingetretenen Sterbefällen sind in aller Regel auch die in Anspruch genommenen Bestattungsunternehmen gern bereit, die Angehörigen bei den anfallenden - nicht alltäglichen - Fragen vertrauensvoll zu beraten und bei Behördengängen zu vertreten.
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
- Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Rahden
- Satzung über die Gebühren zur Satzung der Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Rahden
- Standesamtliche Bescheinigung über die Eintragung eines Sterbefalles oder eine Sterbeurkunde
- ist die Bestattung in einem bereits vorhandenen Grab vorgesehen, legen Sie bitte die Graburkunde vor oder bezeichnen Sie das Grab genau (Friedhof, Abteilung, Nr.)
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von 10 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Urnen sind innerhalb von 6 Wochen nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen eine gesetzliche Friedhofspflicht.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Bauen und Wohnen - Friedhofswesen
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- Lange Straße 9
- 32369 Rahden
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- Telefon:
05771 73-59 - Fax:
05771 73-62 - E-Mail:
friedhof@rahden.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05771 73-59
- E-Mail:
- s.buchal@rahden.de