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Aufenthaltstitel
Beschreibung
Wer als ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland lebt, benötigt für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.
Dieser kann von der Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke unter anderem in Form der Aufenthaltserlaubnis, befristet und für bestimmte Zwecke erteilt werden.
Auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke erhalten Sie weitere Informationen.
Zuständige Einrichtungen
- Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-20600 - Fax:
0571 807-30852 - E-Mail:
abh@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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