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Sporthallenbelegung
Beschreibung
Die Sporthallen der Stadt Rahden werden vorrangig von den städtischen Schulen sowie von den im Stadtgebiet ansässigen Sportvereinen genutzt. In der Regel stehen die Sporthallen montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr den Schulen sowie in der Zeit von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr den Sportvereinen zur Verfügung.
Die Nutzung der Sporthallen an den Wochenenden richtet sich individuell nach den Heimspielterminen der planmäßig in den Sporthallen trainierenden Sportvereine. Anderweitige Nutzungen der Sporthallen können beantragt werden.
Eine Nutzung der städtischen Sporthallen für private Zwecke (Feiern etc.) ist nicht möglich.
Entnehmen Sie bitte die Entgelte aus der Anlage Entgeltordnung der Stadt Rahden für die Benutzung von Aulen sowie Ein- und Mehrfachsporthallen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Bildung, Sport, Kultur
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
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- Telefon:
05771 73-0 - Fax:
05771 73-60
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05771 73-32
- E-Mail:
- k.beckmann@rahden.de
-
- Telefon:
- 05771 73-58
- E-Mail:
- n.gassner@rahden.de