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Offener Ganztag (OGS)
Beschreibung
An den vier Grundschulen im Stadtgebiet Rahden wird der Offene Ganztag angeboten. Mit diesen Offenen Ganztagsangeboten wird ein verlässlicher, verbindlicher, zeitlicher und organisatorischer Rahmen für Unterricht und außerunterrichtliche Angebote geschaffen.
Im Zuge des Schulanmeldeverfahrens sind die Schüler*innen von den Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten zur Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsgrundschule schriftlich anzumelden. Bei freien Kapazitäten ist eine Aufnahme nach Rücksprache mit der Schulleitung auch unterjährig möglich. Die Anmeldung eines Kindes zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten bindet für die Dauer eines Schuljahres. Zwischen den Erziehungsberechtigten und dem jeweiligen Träger des Offenen Ganztags wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Dieser verlängert sich automatisch um ein Schuljahr, wenn er nicht spätestens bis zum 01.03. eines Jahres zum Schuljahresende gekündigt wird.
Die Anmeldung für den Offenen Ganztag ist freiwillig. Es werden nur Kinder aufgenommen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Über die Aufnahme in den Offenen Ganztag entscheidet die Schulleitung.
An einigen Standorten werden ebenfalls alternative Betreuungsformen (Randstunden-/Übermittagbetreuung) angeboten.
Für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen und alternativen Angeboten werden monatliche Beiträge für die Betreuung sowie für das Mittagessen erhoben. Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden für alle Standorte die monatlichen Elternbeiträge durch die Stadt Rahden festgesetzt und eingezogen. Die Gebühr für das Mittagsessen wird weiterhin durch den jeweiligen Träger eingezogen.
- Elternbeitragssatzung für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Offenen Ganztag ab dem 01.08.2023
- Elternbeitragssatzung für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an alternativen Betreuungsformen ab dem 01.08.2023
- Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen
- Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt
- Verdienstabrechnungen
- diverse Leistungsbescheide (z. B. ALG I oder II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Krankengeld etc.)
- SEPA-Lastschriftmandat
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Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe des anrechenbaren (Brutto-) Jahreseinkommens der Eltern. Bei den alternativen Betreuungsformen ist der jeweilige Festbetrag gemäß der entsprechenden Satzung zu entrichten.
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Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Bildung, Sport, Kultur
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
-
- Telefon:
05771 73-0 - Fax:
05771 73-60
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05771 73-58
- E-Mail:
- n.gassner@rahden.de
-
- Telefon:
- 05771 73-34
- E-Mail:
- m.grote@rahden.de