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Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung
Will ein Deutscher im Ausland heiraten, bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die Ehefähigkeit beider Partner nach deutschem Recht. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.
Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.
Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.
Eine persönliche Vorsprache mit individueller Beratung durch das Standesamt wird empfohlen.
§ 1309 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind im Original und nicht als Kopie einzureichen. Das Standesamt gibt im Rahmen der Beratung Auskunft über die erforderlichen Unterlagen.
40,00 Euro für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige
66,00 Euro für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
Gem. Anhang 1.5b 1.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Ordnung und Soziales
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
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- Telefon:
05771 73-0 - Fax:
05771 73-60
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05771 73-16
- E-Mail:
- g.hantel@rahden.de
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- Telefon:
- 05771 73-21
- E-Mail:
- b.sander@rahden.de
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- Telefon:
- 05771 73-93
- E-Mail:
- s.schreiner@rahden.de