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Obdachlosigkeit
Beschreibung
Setzen Sie sich bei drohender Wohnungslosigkeit unbedingt möglichst frühzeitig mit dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Rahden in Verbindung. In vielen Fällen ist bei rechtzeitiger Hinzuziehung des zuständigen Sozialleistungsträgers ein Wohnungsverlust und damit der Erhalt des Wohnraums möglich.
§ 14 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW)
Benutzungsordnung für Obdachlosenunterkünfte
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Ordnung und Soziales
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
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- Telefon:
05771 73-0 - Fax:
05771 73-60
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Jacqueline Meyer
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 05771 73-17
- E-Mail:
- jac.meyer@rahden.de