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Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung

Der neue Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger

Eine Wohnung - ein Beitrag

Seit 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger: eine Wohnung - ein Beitrag. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer es in einer Wohnung gibt, spielt keine Rolle - der Rundfunkbeitrag ist nicht an Rundfunkgeräte gekoppelt.

Finanziell ändert sich für die meisten Bürgerinnen und Bürger nichts. Der Rundfunkbeitrag bleibt bei 18,36 Euro monatlich.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich von dieser Gebühr befreien zu lassen.

Erfahren Sie mehr unter www.rundfunkbeitrag.de 

Service-Telefon: 01806 999 555 10*

Service-Telefonzeiten:
Mo - Fr  7.00 - 19.00 Uhr

*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung, Ihres Namens, müssen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio umgehend mitgeteilt werden.

Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und beim Beitragsservice in Köln eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich, auch wenn die Voraussetzungen für die Befreiung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen. Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies dem Beitragsservice unverzüglich mitteilen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen