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Ausweise und Pässe

Beschreibung

Wo muss ich  einen Ausweis/Reisepass beantragen?

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderreiseausweises oder in Ausnahmefällen eines vorläufigen Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen.

Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Personalausweispflicht. 

Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen für Reisen einen Kinderreisepass (oder für bestimmte Länder, z. B. USA, einen Reisepass. Der Kinderreisepass gilt ein Jahr, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebenjahres. Vor Ablauf der Gültigkeit kann der Kinderreisepass jeweils für 12 Monate verlängert werden. Für Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr kann ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden. 

eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union

Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden und ist 10 Jahre gültig. 

Vorzulegen sind

  • das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass)
  • eiin akutelles, biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm
  • Geburtsurkunden oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
  • bei Minderjährigen (für Kinderreisepass oder Reisepass): die Zustimmung beider Elternteile
  • bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis): die Zustimmung beider Elternteile

Ausstellungsdauer für Personalausweise ca. 3 - 4 Wochen, für Reisepässe 5 - 7 Wochen, für Kinderreisepässe ca. 1 Woche

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Er wird daher auch von vielen Staaten, insbesondere im Schengen-Raum, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt. Welche Staaten die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglichen, ist anhand der Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes ersichtlich. 

Das persönliche Erscheinen des Ausweisinhabers ist, unabhängig vom Alter, erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines Kinderausweises oder Kinderreisepasses mit Passfoto sind, können den Personalausweis alleine beantragen. Die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder Vormundes ist dann nicht mehr erforderlich. 

Für die Beantragung sowie Abholung des Ausweises/Passes ist eine Terminvereinbarung über die Online-Termingabe sinnvoll, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. 

  • Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 € (Laufzeit: 6 Jahre).
  • Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 37,00 € (Laufzeit: 10 Jahre).
  • Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 € (Laufzeit: 3 Monate).
  • Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 € (Laufzeit: 6 Jahre).
  • Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 70,00 € (Laufzeit: 10 Jahre).
  • In dringenden Fällen kann ein Expresspass beantragt werden; die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 32,00 €.
  • Die Gebühr für eine eID-Karte beträgt 37,00 €.