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Meldebescheinigung

Beschreibung

Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.

Einfache Meldebescheinigung:

In der einfachen Meldebescheinigung wird bescheinigt, welche Person an welcher Anschrift gemeldet ist. 

Erweiterte Meldebescheinigung:

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält die Daten der einfachen Meldebescheinigung, kann aber um weitere Daten (z. B. Einzugsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit) ergänzt werden. Die weiteren Daten können alle oder einzeln in die Meldebescheinigung aufgenommen werden. 

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

Bei persönlicher Abholung sind Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Die Gültigkeit der Bescheinigung ist zeitlich nicht begrenzt, solange sich die bescheinigten Daten nicht ändern.

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist oder war in Rahden gemeldet. 

Sie können die Bescheinigung persönlich im Bürgerservice der Stadt Rahden beantragen und sofort mitnehmen.

Gebührenfreie Meldebescheinigungen (z. B. für Rentenzwecke oder zur Vorlage bei Sozialleistungsträgern) können aktuell nicht online bestellt werden. Ansonsten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Bescheinigung über das Online-Formular zu beantragen und ebenso zu bezahlen. Der Versand an Sie erfolgt dann umgehend auf dem Postweg. Dabei müssen Sie allerdings die Postlaufzeit berücksichtigen. 

Name Typ Kosten
Meldebescheinigung $kosten.typ 9,00 EUR

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung kostet 9,00 €. Für behördliche Zwecke ist die Bescheinigung gebührenfrei.