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Führungszeugnis
Beschreibung
Folgende Arten von Führungszeugnissen können über das Onlineportal des Bundesamtes oder im Bürgerservice der Stadt Rahden beantragt werden:
- einfaches Führungszeugnis für private Zwecke
- einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- erweitertes Führungszeugnis (für beide Zwecke)
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Es kann ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden. Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.
Seit dem 01. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.
§ 30 BRZG
Für die Beantragung Ihre Führungszeugnis werden folgende Unterlagen benötigt. Bringen Sie bitte mit:
- Ausweis/Pass
- Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Postanschrift und das Aktenzeichen/Verwendungszweck erforderlich
- Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird, in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines Führungszeugnisses vorliegen
Von der Antragstellung bis zur Zustellung durch das Bundesamt für Justiz können 10 - 14 Tage vergehen.
Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie dieses Anliegen im Bürgerservice erledigen.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
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- Telefon:
05771 73-220 - Fax:
05771 73-60 - E-Mail:
buergerservice@rahden.de
- Telefon:
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