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Gewerbezentralregister

Beschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Wird eine Auskunft über eine Person gewünscht, ist zusätzlich die Empfängeradresse der Behörde, für die die Auskunft benötigt wird, erforderlich. Wird eine Auskunft über eine Firma gewünscht, muss ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Die antragstellende Person muss für die Firma vertretungsberechtigt sein. 

Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. 

§ 150 Gewerbeordnung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • evtl. Vertretungsvollmacht

Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. 

Die Gebühr beträgt 13,00 €

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen