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Dienstleistungsinformationen
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen geleistet, die
- mindestens sechs Monate, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind,
- ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und
- keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem SGB II, haben.
Leistungsberechtigt sind auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente und unter Umständen Kinder unter 15 Jahren, die bedürftig sind.
Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen des Sachgebietes Ordnung und Soziales. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 9.00 Uhr (freie Sprechstunde) sowie nach Terminvereinbarung.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
- Sachgebiet Ordnung und Soziales
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
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- Telefon:
05771 73-0 - Fax:
05771 73-60
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Birgit Schüttenberg
SGB XII (Buchstaben A - M) Asylleistungen (Buchstaben A - L)- Telefon:
- 05771 73-20
- E-Mail:
- b.schuettenberg@rahden.de
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Frau Anette Ledig
SGB XII (Buchstaben N - Z) Asylleistungen (Buchstaben M - Z)- Telefon:
- 05771 73-14
- E-Mail:
- a.ledig@rahden.de