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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

Beschreibung

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen die

  • die Regelaltersgrenze vollendet haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können. 

Grundsicherung wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bein den zuständigen Sachbearbeiterinnen im Sachgebiet Ordnung und Soziales der Stadt Rahden. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

4. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Welche Unterlagen und Nachweise für die Prüfung des Leistungsanspruchs erforderlich sind, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Rahmen eines vorab geführten Beratungsgespräches mit. 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.00 bis 9.00 Uhr (freie Sprechstunde) sowie nach Terminvereinbarung. 

Für die Antragstellung bzw. ein erstes Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die telefonisch oder per E-Mail möglich ist.

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