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Elterngeld
Beschreibung
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein möchten und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Sie können zwischen dem Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
Ferner können Sie entscheiden, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Beides müssen Sie im Antrag angeben. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
- Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beziehen.
- ElterngeldPlus können Sie auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus beziehen.
Für besonders früh geborende Kinder können Sie zusätzliche Elterngeldmonate bekommen, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist.
Das Elterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 € monatlich, das ElterngeldPlus 150,00 € monatlich.
Umfassende Informationen zum Elterngeld finden Sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke und im Familienportal des Bundes.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Zuständige Einrichtungen
- Jugendamt des Kreises Minden-Lübbecke - Elterngeldstelle
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-24600 - E-Mail:
elterngeld@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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