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Denkmalschutz
Beschreibung
Als untere Denkmalschutzbehörde ist jede Kommune für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Denkmalwürdige Geäbude werden in die Denkmalliste der jeweiligen Kommune aufgenommen.
Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Baukulturen, die die Entwicklung der Stadt und ihre Bevölkerung dokumentieren. Um sie für die heutige, vor allem aber für kommende Generationen zu erhalten, ist es elementar, jedwede Veränderung substanzschonend für das Denkmal durchzuführen.
Somit ist Denkmalschutz und Denkmalpflege für die Stadt Rahden als Untere Denkmalbehörde eine wichtige Aufgabe.
Soweit Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude vornehmen wollen, benötigen Sie dafür eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW)
Für alle Fragen rund um die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, über Fördermöglichkeiten oder sonstige Fragen zu Baudenkmälern informiert Sie die genannte Kontaktperson im Sachgebiet Bauen und Wohnen.
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Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Bauen und Wohnen
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
-
- Telefon:
05771 73-0 - Fax:
05771 73-62
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05771 73-41
- E-Mail:
- k.klampermeier@rahden.de
-
- Telefon:
- 05771 73-64
- E-Mail:
- c.kunter@rahden.de