Kindergeld
Beschreibung
Familien mit Kindern werden mit Kindergeld unterstützt. Der Anspruch auf Kindergeld besteht zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die Sie regelmäßig versorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus weiter. Informationen über die wichtigsten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Familienkasse.
Einkommensteuergesetz (EStG) §§ 31, 62 ff
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Familienkasse NRW-Ost
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- Straße: Hansastraße Hausnummer: 33
- PLZ: 32049 Ort: Herford
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- Telefon:
0800 4555530 - E-Mail:
familienkasse-nordrhein-westfalen-ost@arbeitsagentur.de
- Telefon:
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