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Liegenschaftskataster (Auskunft)
Beschreibung
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke nach räumlicher Lage, Art der Nutzung, Größe sowie charakteristisch topographischen Merkmalen und zusätzlich die auf den Grundstücken befindlichen Gebäude dargestellt und beschrieben.
Darüber hinaus werden die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachrichtlich geführt. Zudem werden die Ergebnisse der Bodenschätzung nachgewiesen.
Informationen über Flurstücke in Form eines Auszuges aus dem Liegenschaftskataster erteilt das Kataster- und Vermessungsamt des Kreises Minden-Lübbecke.
Gesetz über des Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten NRW (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG NRW)
Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Die Verwaltungsgebühr für eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster, die das Format DIN A3 nicht überschreitet, beträgt jeweils 30,00 €.
Zuständige Einrichtungen
- Kataster- und Vermessungsamt des Kreises Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-26130 - Fax:
0571 807-30853 - E-Mail:
katasteramt@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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