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Hausnummern

Beschreibung

Die Vergabe von Hausnummern erfolgt entweder im Zuge eines Baugenehmiungsverfahrens bei Neubauten von Amts wegen oder auf Antrag bei zusätzlichen Haus-/Gebäudeeingängen bzw. bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Häusern und Gebäuden.

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung werden zur Auffindbarkeit der Adressen für Besucherinnen und Besucher sowie vor allem für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste Hausnummernbezeichnungen für Häuser und Gebäude amtlich vergeben. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer ist nach § 126 Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet, diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem bzw. ihrem Gebäude anzubringen.

Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Rahden

  • ausgefüllter Antrag
  • Lageplan

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