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Dienstleistungsinformationen
Bauakten anfordern
Die alten Bauunterlagen bis Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens 2009 können den Grundstückseigentümer*innen oder ggf. Dritten mit Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin zur Verfügung gestellt werden.
Für die Anforderung der Bauakte nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Geben Sie im Nachrichtenfeld in jedem Fall die Anschrift des betreffenden Grundstücks an. Die ggf. erforderliche ausgefüllte Einverständniserklärung können Sie als Anlage hochladen. Sollte der/die Grundstückseigentümer*in bzw. die Rechnungsadresse abweichen, tragen Sie dies bitte ebenfalls im Nachrichtenfeld ein. Mit dem Versand der Akte erhalten Sie bzw. der/die Grundstückseigentümer*in einen entsprechenden Kostenbescheid.
Die einmalige Bearbeitungsgebühr je Anforderung beträgt 10,00 € zzgl. 1 € je angefangene MB Datenvolumen.
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Zuständige Einrichtung
- Sachgebiet Bauen und Wohnen
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
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- Telefon:
05771 73-0 - Fax:
05771 73-62
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05771 73-53
- E-Mail:
- r.hopmann@rahden.de
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- Telefon:
- 05771 73-73
- E-Mail:
- s.lappe@rahden.de