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Rentenangelegenheiten

Beschreibung

Die Rentenstelle der Stadt Rahden ist allen Bürgern bei Fragen zur gesetzlichen Rente und bei der Stellung von Rentenanträgen behilflich.

Neben den Anträgen auf Renten wie der Altersrente oder der Erwerbsminderungsrente können Sie z. B. auch Ihr Rentenversicherungskonto klären. Das bedeutet, dass eventuelle Lücken im Versicherungsverlauf durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises geschlossen werden können.

Außerdem erteilt die Rentenstelle Auskünfte in Sozialversicherungsangelegenheiten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein direkter Zugriff auf die bei der Rentenversicherung geführten Versicherungskonten nicht möglich ist.

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

siehe zum Download bereitstehende Merkblätter

Antrag auf Altersrente: ca. 3-6 Monate vor Rentenbeginn
Antrag auf Hinterbliebenenrente: 4 Wochen nach Tod des Versicherten

Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung

Die Beratungstage der Deutschen Rentenversicherung in den Kommunen sind seit dem Beginn der Covid 19-Pandemie eingestellt.
Gleichzeitig wurde das telefonische Beratungsangebot in den Auskunfts- und Beratungsstellen ausgebaut. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 1000 48 011.

Die Terminvergabe für Gesprächstermine und Antragsstellungen erfolgt telefonisch mit der angegebenen Kontaktperson.