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Schuluntersuchungen

Beschreibung

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenuntersuchung und ein Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens (gem. § 54 Schulgesetz NRW). Nordrhein-Westfalen führt diese standardisierte Untersuchung flächendeckend in allen Kommunen durch.

Durch die zuständigen Städte, Gemeinden oder Schulen werden Sie als Erziehungsberechtigte über die Schulpflicht Ihres Kindes zum jeweiligen Schuljahr (Vollendung des sechsten Lebensjahres bis zum 30. September), benachrichtigt.

Eine Einladung zu der Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Mit ihr können Sie online einen Termin buchen. Ein Elternfragebogen, der ebenfalls online ausgefüllt werden kann, vereinfacht den Informationsaustausch. Die Kinder werden im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) an verschiedenen Standorten untersucht.

Schulpflichtig werdende Kinder, die im Kindergarten integrative oder heilpädagogische Förderung erhalten haben, untersucht eine Ärztin des KJGD ab dem Herbst vor der Einschulung und unterstützt Sie bei notwendigen Anträgen.

Die Einschulungsuntersuchung gilt auch für Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind und auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen. Voraussetzung für die Untersuchung dieser Kinder durch den KJGD ist eine vorherige Anmeldung dieser Kinder bei der zuständigen Schule.

 Ablauf:

✔  Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit

✔  Schuleingangsuntersuchung mit einem soziaDie Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenuntersuchung und ein Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens (gem. § 54 Schulgesetz NRW).
Nordrhein-Westfalen führt diese standardisierte Untersuchung flächendeckend in allen Kommunen durch.

Durch die zuständigen Städte, Gemeinden oder Schulen werden Sie als Erziehungsberechtigte über die Schulpflicht Ihres Kindes zum jeweiligen Schuljahr (Vollendung des sechsten Lebensjahres bis zum 30. September), benachrichtigt.

Eine Einladung zu der Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Mit ihr können Sie online einen Termin buchen. Ein Elternfragebogen, der ebenfalls online ausgefüllt werden kann, vereinfacht den Informationsaustauch. Die Kinder werden im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) an verschiedenen Standorten untersucht.

Schulpflichtig werdende Kinder, die im Kindergarten integrative oder heilpädagogische Förderung erhalten haben, untersucht eine Ärztin des KJGD ab dem Herbst vor der Einschulung und unterstützt Sie bei notwendigen Anträgen.

Die Einschulungsuntersuchung gilt auch für Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind und auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen. Voraussetzung für die Untersuchung dieser Kinder durch den KJGD ist eine vorherige Anmeldung dieser Kinder bei der zuständigen Schule.

 Ablauf:

✔  Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit

✔  Schuleingangsuntersuchung mit einem sozialpädiatrischen Entwicklungsscreening

    Sprechen und Sprache
    Wahrnehmungsfähigkeit (optisch und akustisch)
    Aufmerksamkeit
    Verständnis für Mengen und Zahlen
    Bewegungsentwicklung (Fein- und Grobmotorik)

✔  Wachstum und körperliche Entwicklung

✔  Dokumentation des Impfstatus anhand des Impfbuches

✔  Dokumentation der Vorsorgeuntersuchungen anhand des gelben U-Heftes

✔ Durchsicht des Elternfragebogens

In einzelnen Fällen wird eine zweite Untersuchung durch die Ärztinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes durchgeführt.lpädiatrischen Entwicklungsscreening

    Sprechen und Sprache
    Wahrnehmungsfähigkeit (optisch und akustisch)
    Aufmerksamkeit
    Verständnis für Mengen und Zahlen
    Bewegungsentwicklung (Fein- und Grobmotorik)

✔  Wachstum und körperliche Entwicklung

✔  Dokumentation des Impfstatus anhand des Impfbuches

✔  Dokumentation der Vorsorgeuntersuchungen anhand des gelben U-Heftes

✔ Durchsicht des Elternfragebogens

In einzelnen Fällen wird eine zweite Untersuchung durch die Ärztinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes durchgeführt.

Zuständige Einrichtungen