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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung
Die Bescheinigung in Steuersachen (vormals bekannt als Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine offenen Forderungen aus Grundbesitzabgaben oder Steuern bei der Stadt Rahden bestehen.
Die Bescheinigung können Sie telefonisch, online über das Kontaktformular oder schriftlich beantragen.
Die Gründe für die Anforderung der Vorlage können vielfältig sein, etwa zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder vor der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Bescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, beispielsweise:
• die Erteilung einer Gaststättenkonzession
• Schank- und Speisewirtschaft
• Spielhallen Reisegewerbekarten
• öffentliche Ausschreibungen
• Taxi/Mietwagengewerbe
• Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff. GewO
Weitere Unbedenklichkeitsbescheinigungen stellen die Finanzämter für deren Steuerforderungen aus.
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rahden
Bei telefonischer und schriftlicher Beantragung werden keine Unterlagen oder Nachweise benötigt.
Wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich
Die Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung beträgt 24,00 € (Tarifnummer 3 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rahden)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Finanzen
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- Rathaus Nebengebäude - Lange Straße 5
- 32369 Rahden
- Postfach 129
-
- Telefon:
05771 73-0 - Fax:
05771 73-63
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05771 73-46
- E-Mail:
- a.sprado@rahden.de
-
Herr Carsten Dreyer
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 05771 73-56
- E-Mail:
- c.dreyer@rahden.de