Grundsteuer

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Grundsteuer

Die Grundsteuer wird erhoben für
 
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).
 
Die Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem durch den Rat der Stadt Rahden beschlossenen Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
 
Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Haushaltssatzung der Stadt Rahden festgesetzt.
 
- Der Hebesatz für die Grundsteuer A liegt seit 2017 bei 270 Prozent
- Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt seit 2017 bei 470 Prozent

Grundsteuergesetz (GrStG)
Abgabenordnung (AO)
Haushaltssatzungen der Stadt Rahden

Informationen zur Grundsteuerreform NRW und zur Abgabe der Feststellungserklärung erhalten Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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