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SEPA-Lastschriftmandat
Beschreibung
Die Stadt Rahden ermöglicht bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (Grundsteuer, Hundesteuer, Kindergartenbeiträge etc.) die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das hierfür erforderliche Formular ist als Download bereitgestellt.
Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, Ihre Forderungen fristgerecht zu begleichen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter in dem entsprechenden Sachgebiet bzw. Fachbereich in Verbindung.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Finanzen
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- Rathaus Nebengebäude - Lange Straße 5
- 32369 Rahden
- Postfach 129
-
- Telefon:
05771 73-0 - Fax:
05771 73-63
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05771 73-48
- E-Mail:
- i.buchholz@rahden.de
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- Telefon:
- 05771 73-46
- E-Mail:
- a.sprado@rahden.de