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Urkundenbestellung

Beschreibung

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie ganz bequem von zu Hause aus beantragen. Zuständig ist das Standesamt Rahden.

Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

  • aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
  • Eheurkunden der letzten 80 Jahre (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
  • Lebenspartnerschaftsurkunden (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch)
  • Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
  • Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)

§ 55 Personenstandsgesetz (PStG) 

ca. zwei Wochen

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Rahden nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Rahden registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde beim Standesamt Rahden nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Rahden war oder eine Geburt im Ausland im Rahdener Standesamt nachbeurkundet wurde.

Die Nachbeurkundung von Geburten, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen auf Antrag ist erst seit 2009 in Rahden möglich. Vorher war das Standesamt I in Berlin zuständig.

Personenstandsurkunden können telefonisch oder per E-Mail (standesamt@rahden.de) im Standesamt angefordert werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Mitteilung über die Höhe der Gebühren und den weiteren Ablauf. 

Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 10,00 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) bei gleichzeitiger Bestellung 5,00 Euro.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen