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Akteneinsicht im Stadtarchiv
Beschreibung
Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im Stadtarchiv Archivgut während der Öffnungszeiten einsehen und auswerten. Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Zeitungen, Fotos, Filme oder digitale Daten sowie eine kleine Bibliothek mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.
Die historischen Dokumente sind in Datenbanken und Verzeichnissen erschlossen, die im Lesesaal und teilweise im Internet zur Verfügung stehen. Das Archivpersonal unterstützt Sie bei Ihrer Recherche. Eine Einsichtnahme ist nur vor Ort nach Ausfüllen des Benutzerantrags möglich. Die wertvollen Unterlagen können nicht entliehen werden. Es können aber Reproduktionen in Auftrag gegeben werden. Zur besseren Vorbereitung wird um Anmeldung mittels schriftlicher Anfrage oder durch Benutzerantrag gebeten.
Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.
Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)
Die Benutzung des Lesesaals ist kostenfrei. Nach Genehmigung durch die Archivleitung kann selbsttätig mit einen Mobiltelefon Archivgut abfotografiert werden. Lediglich für Reproduktionswünsche an das Stadtarchiv fallen Gebühren an. Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung wird die Erstellung von Reproduktionen nach der anfallenden Arbeitszeit berechnet mit 24,00 € je angefangene halbe Stunde Arbeitszeit. Hinzu kommen Gebühren für etwaige Auslagen wie Kopien in s/w (0,70 €) oder Farbe (1,20 €) sowie der Bereitstellung von Reproduktionen via Mail oder Datenträger (8,00 €). Beglaubigungen werden je Seite mit 4,00 € berechnet.
Eine Bearbeitung ist nur unter Berücksichtigung der o.g. archivischen Schutzfristen möglich und soweit der Einsichtnahme keine konservatorischen Gründe entgegenstehen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stadtarchiv Rahden
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- Eisenbahnstraße 3
- 32369 Rahden
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- Telefon:
05771 9009829 - Fax:
05771 9009831 - E-Mail:
stadtarchiv@rahden.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05771 73-34
- E-Mail:
- m.grote@rahden.de