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Archivgutrecherche

Beschreibung

Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche und historische Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie eine Rechercheanfrage für das im Stadtarchiv befindliche Archivgut stellen.

Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Fotos, Zeitungen, Filme oder digitale Daten sowie eine kleine Bibliotheken mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.

Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.

Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rahden wird die Recherche im Archivgut der Stadt Rahden sowie die Erstellung von Reproduktionen nach der anfallenden Arbeitszeit berechnet mit 24,00 € je angefangene halbe Stunde Arbeitszeit. Eine Kostenobergrenze kann vorab benannt werden. Hinzu kommen Gebühren für etwaige Auslagen wie Kopien in s/w (0,70 €) oder Farbe (1,20 €) sowie der Bereitstellung von Reproduktionen via Mail oder Datenträger (8,00 €).

Eine Bearbeitung ist nur unter Berücksichtigung der o.g. archivischen Schutzfristen möglich soweit dem keine konservatorischen Gründe entgegenstehen.

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