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Schiedspersonen

Beschreibung

Im Strafrecht ebenso wie im Zivilrecht gibt es Verfahren, die unter die obligatorische Streitschlichtung fallen. Dies bedeutet, dass zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt oder der Schiedsstelle versucht werden muss. Seit dem Jahre 2000 ist in bestimmten Fällen eine Klage überhaupt erst zulässig, wenn vorher ein Schlichtungsverfahren durchgeführt worden ist.

Folgende Tatbestände fallen unter die Zuständigkeit der Schiedsämter:

Strafrecht

Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses

Zivilrecht

freiwillig bei allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten in unbegrenzter Höhe und in nachbarrechtlichen Streitigkeiten

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Es wird von Schiedsfrauen und -männern wahrgenommen, die für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Stadt gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt werden.

Hier sind die Schiedspersonen der einzelnen Ortschaften:

Rahden
Herr Frank Holtmann
Eisenbahnstraße 50
32369 Rahden
Tel. 05771 1212
E-Mail: frank.holtmann@t-online.de

Kleinendorf/Varl/Sielhorst
Herr Horst Becker 
Am Lintelfeld 7
32369 Rahden
Tel. 05771 4012
E-Mail: Horst-W.Becker@gmx.de

Pr. Ströhen/Wehe/Tonnenheide
Frau Birgit Klasing
Am Speukebusch 11
32369 Rahden
Tel. 05776 525
E-Mail: birgitklasing@t-online.de

Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW)

Die Durchführung der außergerichtlichen Streitschlichtung ist Aufgabe der von den Landesjustizverwaltungen anerkannten Gütestellen. In allen Landeskommunen gibt es die Schiedsämter.

Weitere Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (www.schiedsamt.de). Im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen (www.streitschlichtung.nrw.de) sind neben den Schiedsämtern auch die anerkannten Gütestellen und sonstigen Schlichtungsstellen im Land Nordrhein-Westfalen abrufbar.

Sofern Sie die Dienste der Schiedsperson in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie diese bitte telefonisch bzw. per E-Mail zwecks Besprechung des Sachverhalts und ggf. Vereinbarung eines Gesprächstermins. Das weitere Schiedsverfahren wird durch die Schiedsperson in eigener Zuständigkeit durchgeführt.

Die Stadt Rahden unterstützt die Schiedspersonen lediglich in Verwaltungsfragen und kann ggf. bei der Kontaktaufnahme behilflich sein.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen