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Obdachlosigkeit

Beschreibung

Setzen Sie sich bei drohender Wohnungslosigkeit unbedingt möglichst frühzeitig mit dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Rahden in Verbindung. In vielen Fällen ist bei rechtzeitiger Hinzuziehung des zuständigen Sozialleistungsträgers ein Wohnungsverlust und damit der Erhalt des Wohnraums möglich.

§ 14 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW)

Benutzungsordnung für Obdachlosenunterkünfte

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen