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Bürgergeld

Kurzbeschreibung

Erwerbsfähige Hilfebedürftige und Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB II, das so genannte Bürgergeld, erhalten. Bürgergeld wird nur auf Antrag erbracht.

Am 1. Januar 2023 wurde das Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld ersetzt. Einen neuen Antrag müssen Sie allerdings nicht stellen; das Jobcenter bewilligt laufende Leistungen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Änderungen für die Dauer des Bewilligungszeitraums weiter.

Beschreibung

Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie

  • erwerbsfähig sind, d. h. dass Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
  • hilfebedürftig sind, d. h. dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder durch die Hilfe von Dritten bestreiten können,
  • das 15. Lebensjahr vollendet und Ihre individuelle Altersgrenze (in der Regel das gesetzliche Renteneintrittsalter) noch nicht erreicht haben und
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Für bestimmte Personengruppen (z. B. Studenten, Auszubildende, ausländische Staatsangehörige) bestehen Einschränkungen hinsichtlich eines möglichen Leistungsanspruchs.

Nähere Informationen erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Infobos rechts auf dieser Seite. Weitere Informationen zur Gewährung des Bürgergeldes erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

Seit dem 1. Januar 2018 erbringt der Kreis Minden-Lübbecke alle Leistungen nach dem SGB II in alleiniger Verantwortung. Die Leistungsbearbeitung erfolgt für Bürgerinnen und Bürger aus Espelkamp sowie aus Rahden und Stemwede seitdem am Standort Espelkamp.

Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, hängt von Ihren Lebensumständen ab und ist daher höchst individuell. Um ein mehrfaches Nachfordern von Nachweisen zu vermeiden und die zügige Prüfung Ihres Leistungsanspruchs zu ermöglichen, ist ein Beratungsgespräch mit der Leistungssachbearbeitung am Standort Espelkamp anzuraten. Einen entsprechenden Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Zuständige Einrichtungen