Suche
Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit zinsgünstigen Darlehn die Neuschaffung und den Erwerb sozialen Wohnraums. Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen.
Für den Bezug einer solchen Wohnung benötigt man einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS muss zum Zeitpunkt des Bezuges der Wohnung noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein. Ein WBS wird auf Antrag bei der zuständigen Behörde ausgestellt, wenn die vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Für weitere Informationen, z. B. über die Einkommensgrenzen etc., stehen wir Ihnen gern unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Zuständige Einrichtungen
- Bau- und Planungsamt des Kreises Minden-Lübbecke
-
- Portastraße 13
- 32423 Minden
-
- Telefon:
0571 807-25500 - E-Mail:
bauamt@minden-luebbecke.de
- Telefon:
-
- Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice
-
- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
-
- Telefon:
05771 73-220 - Fax:
05771 73-60 - E-Mail:
buergerservice@rahden.de
- Telefon:
-