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Fischereischeine

Beschreibung

Der Fischereischein wird als

  • Jahres-,
  • 5-Jahres- und
  • Jugendfischereischein

ausgestellt. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind ausschließlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt.

Wer angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Für die Ausstellung ist eine bestandene Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen. Voraussetzung zur Zulassung zur Fischerprüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres.

Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)

  1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein
  • Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
  • Lichtbild
  • Personalausweis
  1. Jugendfischereischein
  • Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Lichtbild
  1. Sonderfischereischein
  • Personalausweis
  • Lichtbild
  • evtl. ärztliche Bescheinigung

Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.

Für die Abgabe des Antrages und der benötigten Unterlagen kommen Sie in den Bürgerservice der Stadt Rahden. 

  • Jahresfischereischein: 16,00 Euro
  • 5-Jahresfischereischein: 48,00 Euro
  • Jugendfischereischein: 8,00 Euro
  • Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 Euro
  • Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 Euro
  • Ersatzschein bei Verlust: 10,00 Euro

Die Verwaltungsgebühr können Sie im Bürgerbüro in bar oder mit Ihrer EC-Karte begleichen. 

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Zuständige Einrichtungen