BIS: Suche und Detail

Fundbüro

Beschreibung

Sie sind ein ehrlicher Finder und möchten etwas bei uns abgeben? Oder haben Sie - ärgerlich genug - etwas verloren? In beiden Fällen ist das Fundbüro die richtige Anlaufstelle.
Sie haben etwas gefunden?

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10,00 € wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z. B. Kreditkarte, Schlüssel), dann geben Sie es bitte im Fundbüro ab. Sofern es Hinweise auf den Eigentümer gibt, wird dieser benachrichtigt. Bekommt der Eigentümer die Fundsache zurück, haben Sie Anspruch auf Finderlohn (5 % des Wertes). Wenn der Eigentümer sich innerhalb von sechs Monaten nicht meldet, können Sie als Finder die abgegebene Fundsache erhalten.
Sie haben etwas verloren?

Vielleicht ist Ihr verlorengegangenes oder auch gestohlenes Eigentum im Fundbüro abgegeben worden. Dort wird vom Armband bis zur Zahnspange alles gesammelt, was verloren gehen kann.

Die Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden. Je nach Wert des Fundgegenstandes können Aufbewahrungsgebühren berechnet werden.
Sie können uns auch das ausgefüllte Formular zukommen lassen: Fundanzeige

Tiere 
Auch Tiere gelten als Fundsache. Es besteht eine Kooperation zwischen dem Tierschutzverein Lübbecke und Umgebung e.V., der das Tierheim in Lübbecke betreibt und der Stadt Rahden. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, kontaktieren Sie bitte das Tierheim Lübbecke, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Bei offenen Fragen helfen die Mitarbeiter*innen des Bürgerservices gerne weiter.

- §§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
- RdErl. d. Innenministeriums v. 19.09.2001 12/68.10.10 - 44/2940/1
- Tarifstelle 9 der Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)

siehe Tarifstelle 9 AVerwGebO NRW

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