Plakatanschlag

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Plakatanschlag

Gemäß § 5 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffenden Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rahden vom 24.03.2011 ist es nicht gestattet auf öffentlichen Flächen, an zur Straße gelegenen Einfriedungen, Zäunen etc. Plakate, Anschläge und Werbemittel jeder Art anzubringen oder anbringen zu lassen.
An den Ortseingängen der Ortschaft Rahden stehen für die Plakatwerbung Gittertafeln zur Verfügung welche genutzt werden dürfen:

Lemförder Straße, Höhe Bocks Allee
Bremer Straße, Höhe Kreuzkuhlenweg
Weher Straße, gegenüber Hausnummer 82
Lübbecker Straße, Nähe B239
Osnabrücker Straße, Höhe Robert-Koch-Straße

Die besonderen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Straßen- und Wegegesetzes und des Bundesfernstraßengesetzes bleiben unberührt.

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