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Wohnungsgeberbestätigung

Kurzbeschreibung

Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.

Beschreibung

Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Der Wohnungsgeber kann der Vermieter oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.

Für die Beantragung der Wohnungsgeberbestätigung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Abgabe direkt im Bürgerservice der Stadt Rahden, nach vorheriger Terminvereinbarung, möglich.

Zuständige Einrichtungen