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Fahrerlaubnis: Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Beschreibung
Um eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis handelt es sich immer dann, wenn eine Fahrerlaubnis beantragt wird, für die der Antragsteller die Berechtigung schon innehatte, diese Berechtigung aber entzogen bzw. darauf verzichtet wurde.
- § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Neuerteilung einer Fahrerlaubnis)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)
Welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse Sie wieder erwerben möchten.
Klasse: A, A2, A1, AM, B, BE (alte Klassen 1 und 3 bis 3,5 t), L und T
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Sehtestbescheinigung
- Führungszeugnis
Klasse: C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E(alte Klasse 2 und 3 über 3,5 t):
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- augenärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Nachweis (gegebenenfalls)
- Führungszeugnis
zusätzlich bei D-Klasse
Für Erstbewerber unabhängig vom Alter oder Inhaber ab 50 Jahre
- Leistungstest
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Bitte informieren Sie sich an Hand des Urteils oder des Strafbefehls darüber, wann die Sperrfrist abläuft.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Einen Termin können Sie telefonisch oder online reservieren.
Die Gebühr beträgt 202,40 Euro (inkl. 13,00 Euro für ein Führungszeugnis).
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
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- Telefon:
05771 73-220 - Fax:
05771 73-60 - E-Mail:
buergerservice@rahden.de
- Telefon:
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