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Ummeldung (Wohnungswechsel)
Kurzbeschreibung
Mitteilung eines Umzuges innerhalb von Rahden
Beschreibung
Wenn Sie innerhalb von Rahden die Wohnung wechseln, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.
Die Ummeldung können Sie nur persönlich im Bürgerservice der Stadt Rahden vornehmen. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern genügt es, wenn die Ummeldung von einem der Partner erledigt wird. Sie dann sowohl Ihren als auch den Personalausweis und (soweit vorhanden) den Reisepass des Partners/der Partnerin vorlegen. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung.
Bringen Sie bei der Ummeldung zwingend die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) über den Einzug in die neue Wohnung mit oder nutzen Sie dafür den bereitgestellten Online-Dienst.
§§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Personalausweis bzw. Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen; Nationaler Pass und ID-Karte
- Wohnungsgeberbestätigung
Für die Ummeldung in der Stadt Rahden ist eine Terminvereinbarung über die Online-Termingabe sinnvoll, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
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- Telefon:
05771 73-220 - Fax:
05771 73-60 - E-Mail:
buergerservice@rahden.de
- Telefon:
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