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Gewerbeummeldung
Beschreibung
Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
1. Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Rahden
2. Erweiterung oder Änderung von Tätigkeiten
Die erforderliche Gewerbeanzeige können Sie online erledigen. Nutzen Sie hierfür bitte den Link zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Gewerbeordnung
Die Gewerbeummeldung kann wie folgt vorgenommen werden:
- online durch Nutzung unseres Online-Formulars oder mittels des Antragsservices im Wirtschafts.Service.Portal.NRW
- persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises
- schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeanmeldeformulars. Das Formular zusammen mit einer Ausweiskopie können Sie postalisch an die Stadt Rahden, Bürgerservice, Lange Straße 5-9, 32369 Rahden, oder per Mail an die zuständige Kontaktperson senden.
Drei Werktage
Die Verwaltungsgebühren betragen:
- 26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG)
- 33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
- 13,00 EUR für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Die Zahlung kann erfolgen:
- per Barzahlung
- per EC-Karte
- bei schriftlicher Beantragung nach Erhalt des Gebührenbescheids
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
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- Telefon:
05771 73-220 - Fax:
05771 73-60 - E-Mail:
buergerservice@rahden.de
- Telefon:
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