Befreiung vom Leinenzwang

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Dienstleistungsinformationen

Befreiung vom Leinenzwang

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Verhaltensprüfung kann die örtliche Ordnungsbehörde die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilen. 

Durch einen behördlichen anerkannten Sachverständigen kann für Hunde ein Wesenstest erfolgen. Dieser Sachverständige entscheidet darüber, ob eine Befreiuung vom Leinenzwang möglich ist. Die Verhaltensprüfung ist auch Grundlage für die Beurteilung von im Einzelfall gefährlichen Hunden.

Grundpflichten

"Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht."

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen