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Befreiung vom Leinenzwang
Beschreibung
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Verhaltensprüfung kann die örtliche Ordnungsbehörde die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilen.
Durch einen behördlichen anerkannten Sachverständigen kann für Hunde ein Wesenstest erfolgen. Dieser Sachverständige entscheidet darüber, ob eine Befreiuung vom Leinenzwang möglich ist. Die Verhaltensprüfung ist auch Grundlage für die Beurteilung von im Einzelfall gefährlichen Hunden.
Grundpflichten
"Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht."
Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
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- Telefon:
05771 73-220 - Fax:
05771 73-60 - E-Mail:
buergerservice@rahden.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05771 73-16
- E-Mail:
- g.hantel@rahden.de