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Anmeldung Wohnsitz

Beschreibung

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder dem Ausland nach Rahden ziehen, müssten Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgerservice der Stadt Rahden anmelden. Eine Abmeldung des früheren Wohnsitzes muss nicht vorgenommen werden. 

Bei Familien, Ehe- oder Lebenspartnern genügt es, wenn ein Familienmitglied die Anmeldung vornimmt. Bei der Anmeldung müssen die Ausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. 

Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen anwesend sein. 

§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Ausweise
  • Wohnungsgeberbestätigung (diese können Sie auch über den bereitgestellten Online-Dienst einreichen) 

Die Anmeldung ist innerhalb von 2 Wochen nach dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung vorzunehmen. Der Beginn eines evtl. Mietverhältnisses ist nicht relevant. 

Bei der Anmeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:

Wenn durch die Anmeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder die Wohnung des Kindes von einem zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von dem jeweils anderen Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzulegen. 

Für die Anmeldung in der Stadt Rahden ist eine Terminvereinbarung über die Online-Termingabe sinnvoll, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. 

Die Anmeldung ist kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen