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Baugenehmigungsverfahren

Beschreibung

Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich, sofern diese nicht baugenehmigungsfrei sind. Die erforderlichen Bauvorlagen sind beim Kreis Minden-Lübbecke als die für Rahden zuständige Baugenehmigungsbehörde einzureichen. 

Im Geltungsbereich eines rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplan bedarf die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 und sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie dessen Nebengebäuden und Nebenanlagen keiner Baugenehmigung, wenn die Voraussetzungen des § 69 BauO NRW vorliegen; die Bauvorlagen in der Genehmigungsfreistellung sind der Stadt Rahden vorzulegen.