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Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich, sofern diese nicht baugenehmigungsfrei sind. Die erforderlichen Bauvorlagen sind beim Kreis Minden-Lübbecke als die für Rahden zuständige Baugenehmigungsbehörde einzureichen.
Im Geltungsbereich eines rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplan bedarf die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 und sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie dessen Nebengebäuden und Nebenanlagen keiner Baugenehmigung, wenn die Voraussetzungen des § 69 BauO NRW vorliegen; die Bauvorlagen in der Genehmigungsfreistellung sind der Stadt Rahden vorzulegen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bau- und Planungsamt des Kreises Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-25500 - E-Mail:
bauamt@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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