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Duldungen/Aufenthaltsgestattungen
Beschreibung
Wird der Asylantrag abgelehnt, hat eine Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen. Findet eine freiwillige Ausreise nicht statt, ist mit einer zwangsweisen Rückführung (Abschiebung) zu rechnen. Eine Abschiebung führt automatisch zu einem befristeten Einreiseverbot in die Schengen-Staaten.
Informationen zu einer möglichen freiwilligen Ausreise erhalten Sie auf der Internetseite der Internationalen Organisation für Migration (IOM).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Abschiebung auszusetzen. In diesen Fällen wird eine Duldung ausgestellt. Die Abschiebung kann auch ausgesetzt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Die Duldung wird in der Regel für jeweils 3 bis 6 Monate ausgestellt und verlängert. Die Ausreisepflicht bleibt in allen Fällen bestehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 - 9.00 Uhr (freie Sprechzeiten) sowie nach Terminvereinbarung.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-20600 - Fax:
0571 807-30852 - E-Mail:
abh@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Cornelia Riemer-Griebel
Flüchtlingsbeauftragte der Stadt Rahden und Casemanagerin im Kommunalen Integrationsmanagement (KIM) in Minden- Telefon:
- 05771 73-67
- E-Mail:
- c.riemer-griebel@rahden.de
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Frau Leonie Kracht
Sachbearbeiterin Integration- Telefon:
- 05771 73-91
- E-Mail:
- l.kracht@rahden.de