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Parkausweise für Schwerbehinderte
Kurzbeschreibung
Schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis können mit bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen kostenfreien europäischen blauen Parkausweis erhalten. Dieser bereicht zum Beispiel zum Parken auf Behindertenparkplätzen, im eingeschränkten Haltverbot, aus Anwohnerparkplätzen oder an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr.
Der blaue Parkausweis gilt in der gesamten EU und ist maximal 5 Jahre gültig. Im Bürgerservice der Stadt Rahden kann eine Verlängerung beantragt werden. Hierfür sind der gültige Schwerbehindertenausweis und der abgelaufene Parkausweis mit Ausnahmegenehmigung vorzulegen.
In seltenen Ausnahmefällen mit ganz spezifischen Einschränkungen kann ein kostenfreier orangener Parkausweis für Parkerleichterunge zugeteilt werden.
Der orangene Parkausweis ist nur in Deutschland gültig und berechtigt zum Beispiel zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr.
Schwerbehindertenausweis
Die Ausstellung von Parkausweisen ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-0 - E-Mail:
sozialamt@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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- Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice
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- Rathaus - Lange Straße 9
- 32369 Rahden
- Postfach 129
-
- Telefon:
05771 73-220 - Fax:
05771 73-60 - E-Mail:
buergerservice@rahden.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05771 73-25
- E-Mail:
- j-a.meyer@rahden.de
-
- Telefon:
- 05771 73-24
- E-Mail:
- n.winkelhake@rahden.de
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- Telefon:
- 05771 73-23
- E-Mail:
- k.sommer@rahden.de